Um die Entscheidung für eine Buchung für Sprachferien 2023 zu erleichtern, ist eine entsprechende Covid-Absicherung bereits im Preis inkludiert.

Kostenfreie Stornierung aufgrund von Covid:

  • Wenn für den Tag der Hinreise ein behördlicher Absonderungsbescheid bzw. eine ärztliche Bestätigung einer Covid Erkrankung vorliegt.
  • Wenn zum Tag der Hinreise ein von einer österreichischen Behörde verhängtes Reiseverbot in das jeweilige Zielland besteht.
  • Wenn im Zielort/Veranstaltungsort am Tag der Hinreise Quarantänepflicht besteht.

Für eine kostenfreie Stornierung ist nach bekannt werden des Stornogrundes aufgrund von Covid eine unverzügliche schriftliche Mitteilung  an SFA nötig!

Keine zusätzlichen Kosten fallen an:

  • Wenn eine Quarantänepflicht während des Aufenthaltes zu einer verspäteten Rückreise führen sollte, fallen keine Kosten für maximal 5 Verlängerungstage in der Unterkunft, Transfer im Ausland und für zusätzliche Flugkosten an.
    In diesem Fall gibt es bei Unterrichts- und Programmausfall keine Rückvergütung.

Sollte der/die TeilnehmerIn sich nicht an die Covidvorschriften der örtlichen Behörden halten, werden jedoch die entsprechenden Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Sollten sich die behördlichen Bestimmungen für den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Ausland oder in Österreich nach dem Zeitpunkt der Buchung ändern, berechtigt dies nicht zu einem kostenfreien Storno.

 

zur Newsübersicht Zurück zur Startseite