Teilnahmebedingungen - Betreute Gruppenreisen und Sprachcamps in Österreich
SFA Sprachreisen ist Veranstalter des gebuchten Leistungspaketes.
Die Preise wurden auf Basis der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden Umrechnungskurse, Treibstoffpreise und Flugpreise berechnet. Bei Änderung dieser Kalkulationselemente kann es zu Preisanpassungen kommen.
Die TeilnehmerInnen sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen sie zu sehen sind, einverstanden, soweit diese zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Marketingarbeit in Printmedien, Homepage, Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn und zukünftige Medien von SFA Verwendung finden. Dies kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregel abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, bei Alkohol- und Drogenkonsum, bei Straftaten u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken (auch minderjährige TeilnehmerInnen). Die Rückreise erfolgt dann unbetreut. Die Erziehungsberechtigten gewährleisten die jederzeitige Abholung dieser TeilnehmerInnen am Zielort. Alle damit verbundenen Kosten (z.B. Telefongebühren, Reisekosten, Begleitperson, etc.) gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der anteilsmäßigen Kurs- oder Fahrtkosten.
Alle Schäden, die TeilnehmerInnen während der Reise oder während des Aufenthalts verursachen, gehen zu Lasten dieser.
Für minderjährige TeilnehmerInnen haften deren Erziehungsberechtigte.
Als Gerichtsstand wird Salzburg vereinbart.
Die Buchung erfolgt auf der SFA Homepage mittels Online-Buchungsformular oder per Buchungsformular, das im SFA Büro angefordert werden kann. Bitte beachten Sie, dass Namen im Buchungsformular exakt wie im Reisepass geschrieben werden, andernfalls Mehrkosten entstehen können. Nach Erhalt der Buchung wird von SFA eine Buchungsbestätigung in Form einer Rechnung übermittelt. Diese kann binnen drei Tagen nach Buchung schriftlich widerrufen werden.
Danach gilt der/die TeilnehmerIn als verbindlich gebucht, die Zahlungen sind wie angeführt zu leisten und im Falle eines Rücktritts gelten die entsprechenden Regelungen.
Die TeilnehmerInnen haben die Gültigkeit ihrer Reisedokumente selbst zu prüfen. Für die Einreise nach Irland, Malta, Italien, Spanien und Frankreich wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis verlangt, nach Großbritannien ein gültiger Reisepass. Wir raten dazu eine Kopie der Reisedokumente mit auf die Reise zu nehmen, damit im Falle des Verlusts zumindest eine Kopie vorgewiesen werden kann.
Für die genauen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder verweisen wir auf die Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Unter folgendem Link finden Sie die Länderübersicht: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
Visum: Für Mitglieder der Europäischen Union ist für Reisen in der EU und nach England derzeit kein Visum erforderlich. Für Nicht-EU-Mitglieder besteht teilweise eine Visumspflicht. Bitte informieren Sie sich vor Buchung bei der jeweiligen Botschaft welche Einreisebestimmungen zutreffen. Eine ESTA Reisegenehmigung oder ein Visum (falls nötig) sind selbst zu organisieren.
SFA unterstützt die TeilnehmerInnen dabei gerne. Ein nicht erteiltes Visum berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung.
Für über SFA Sprachreisen veranstaltete Auslandsaufenthalte mit Flugreisen innerhalb Europas ist für die Dauer der Reise eine Reiseunfall-, Behandlungskosten und Rückholversicherung inkludiert. Diese deckt Schäden im Reisezeitraum (soweit nicht durch die E-Card oder eine andere eigene Versicherung gedeckt).
Umbuchungen und nachträgliche Reiseänderungen werden bis 60 Tage vor Abreise gegen eine Umbuchungsgebühr von € 50,– nach Möglichkeit durchgeführt. Spätere Umbuchungen werden wie ein Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung behandelt.
Nach Möglichkeit erfüllen wir nach Rücksprache mit den jeweiligen partnerorganisationen gerne Sonderwünsche wie z.B. vorzeitige oder spätere Hin- oder Rückreise. Zusätzlich zu etwaigen Mehrkosten wie z. B. für Flugtickets und spezielle Transfers wird in solchen Fällen eine Gebühr von € 50,– verrechnet.
Die Partnerorganisationen werden sich bemühen die im Buchungsformular angegebenen Unterbringungswünsche zu erfüllen; eine Nichterfüllung berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt. Die etwaigen Zusatzkosten werden in diesen Fällen rückerstattet.
Alle angeführten Preise sind auf Grund der zum Rechnungsdatum geltenden Flug- und Veranstaltertarife sowie Devisenkurse für Reise und Aufenthalt erstellt. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber den auf der Homepage angeführten Preisen kommen. Sollten sich die o.a. Positionen zwischen Rechnungsdatum und 4 Wochen vor Abreise verändern, sind Preisänderungen möglich. Ebenso bei Irrtum und Druckfehlern.
Ein Reiserücktritt vor Abreise muss einem der SFA-Büros in Wien oder Salzburg schriftlich mitgeteilt werden. Der Rücktritt ist bis 3 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung kostenlos, dies gilt für Buchungen bis 31.05.2024. Bei Buchungen ab dem 01.06.2024 gibt es keinen kostenlosen Rücktritt. Die Entschädigungsgebühren betragen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%, ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag 20%, ab dem 29. bis zum 20. Tag 25%, ab dem 19. bis zum 10. Tag 50%, ab dem 9. bis zum 4. Tag 65%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt bis zum Kalendertag vor der Abreise 85% der Gesamtkosten. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Bekanntgabe des Rücktrittes (No-show) und bei Stornierung am Tag der Abreise werden die Gesamtkosten verrechnet. Bereits einbezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungsgebühr rückerstattet.
Wir bieten den SFA Stornoschutz um € 50,00 (Betreute Gruppenreisen ins Ausland) und € 40,00 (Sprachcamp in Österreich) an. Dieser kann direkt mit der Buchung abgeschlossen werden. Die Bedingungen zum Stornoschutz finden Sie hier.
SFA behält sich das Recht vor, bei Bedarf notwendige Änderungen im Programm vorzunehmen. Nichterfüllung der Unterbringungswünsche berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt. Bereits gebuchte Reisen können seitens SFA bis 4 Wochen vor Kursbeginn aus organisatorischen Gründen, aufgrund einer Risikoanalyse aufgrund von Corona und bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen abgesagt werden. In diesem Falle wird ein Ersatzkurs angeboten oder es werden sämtliche Beträge rückerstattet. Für weitere durch Annullierung und Widerruf einer Zusage entstehende Kosten besteht keine Haftung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen wie z.B. Ganz- oder Halbtagesausflüge werden nicht refundiert. Wird der Aufenthalt auf Wunsch der TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigten vorzeitig beendet (auch im Falle von Krankheit), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
Die TeilnehmerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eventuelle Mängel an Unterkunft und Verpflegung, Unterricht und Exkursionen u.ä. unverzüglich nach Feststellung derselben der Partnerorganisation vor Ort, den KursleiterInnen oder SFA schriftlich zu melden und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung bestehen keine Ersatzansprüche.
Personen mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen oder Krankheiten des Nervensystems sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso Personen, die zum eigenverantwortlichen Handeln nicht fähig sind.
Jede Art von Krankheit, Allergie oder Beeinträchtigung muss bei Anmeldung schriftlich bekannt gegeben werden. Sollten diesbezügliche Informationen erst nach Ankunft im Ausland mitgeteilt werden, kann dies u.U. zur Folge haben, dass der/die TeilnehmerIn kostenpflichtig nach Hause geschickt wird.
Ihre Zahlungen (20% Anzahlung, Restzahlung 20 Tage vor Hinreise) sind gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert. SFA Sprachreisen ist im Gewerbeinformationssystem des Wirtschaftsministeriums (GISA) unter der Zahl 17673884 (www.gisa.gv.at/abfrage) eingetragen. Im Schadensfall übernimmt die AURA Treuhand GmbH, Biberngasse 3, 5020 Salzburg, Tel. +43 662 849053 die Abwicklung. An diese sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt eines Schadensfalles anzumelden.
Änderungen vorbehalten!
Stand 11/2024